Preise 2010

Wasser, Strom u. Heizung sind im Mietpreis enthalten.
Nebenkosten freigestellt:
Bettwäsche: 5,- EUR pro Bett, Endreinigung: 25,- EUR (bei Buchungen unter sieben Tagen) Waschmaschine und Trockner pro Gang 3,- EUR.


       
Saisonzeiten Saison A Saison B Saison C
       
Anreise 15 Uhr
Abreise 10 Uhr
07.01.-30.04.
01.11.-24.12.
01.05.-09.07.
01.09.-31.10.
25.12.-06.01.
10.07.-31.08.
       
Reetfleet unten
(ca. 90 qm)
60,- EUR 75,- EUR 95,- EUR
       
Reetfleet oben links
(ca. 45 qm)
45,- EUR 55,- EUR 75,- EUR
       
Reetfleet oben rechts
(ca. 35 qm)
35,- EUR 45,- EUR 60,- EUR
       
Gästehaus Hansen
(ca. 60 qm)
40,- EUR 50,- EUR 65,- EUR

Preise für Kur- und Gästekarten in Tönning

Die Tageskurkarte wird in fast allen Nord- und Ostseebädern anerkannt

Die Kurabgabe wird nach Dauer des Aufenthaltes, höchstens mit dem Satz der vollen Jahreskurabgabe, erhoben. Ankunfts- und Abreisetag gelten als 1 Tag. Bemessungsgrundlage für An- und Abreisetag ist der Tagessatz für den Ankunftstag. Die Kurabgabe beträgt je Tag einschließlich Mehrwertsteuer in der Zeit vom 15. Mai bis 30. September
a) für jede erwachsene Person (Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) 1,50 €
b) für Schüler, Studenten und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (gegen Vorlage eines Ausweises) 0,70 €
in der Zeit vom 01. April bis 14. Mai sowie vom 01. Oktober bis 31. Oktober
a) für jede erwachsene Person ( Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) 1,00 €
b) für Schüler und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (gegen Vorlage des Ausweises) 0,60 €

Dem Gast steht es frei, anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe eine Jahreskurabgabe zu zahlen, die
a) für jede erwachsene Person (Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) 33,60 €
b) für Schüler, Studenten und Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (gegen Vorlage eines Ausweises) 15,40 €
beträgt.

Bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr wird die Kurabgabe nur bis zur Höhe der Jahreskurabgabe erhoben.

Vergünstigungen und Sonderregelungen Schwerbehinderte, die eine Behinderung von 50 % und mehr nachweisen, wird die Kurabgabe auf 50 % ermäßigt; dies gilt auch für eine erforderliche Begleitperson.


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